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   BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03   

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BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03 (https://dejure.org/2003,5095)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2003 - 8 B 32.03 (https://dejure.org/2003,5095)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 (https://dejure.org/2003,5095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2
    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; Entscheidungsgründe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2
    Ablehnung; Begründung; Entscheidungsgründe; Förmlicher Beweisantrag; Sitzungsniederschrift

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Begründung für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags in einer Sitzungsniederschrift; Wiedergabe der Gründe für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags in den Entscheidungsgründen des Urteils; Ablehnung eines Beweisantrags; Darlegung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags; Beweisantrag

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 2 § 108 Abs. 1 S. 2
    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; Entscheidungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es gegen die Begründungspflicht (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) verstößt, wenn das Tatsachengericht das Ergebnis seiner Abwägung nicht in den Entscheidungsgründen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise darlegt (Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 102 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    Im Übrigen entspricht es auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, im Vermögensrecht vom Buchgrundstück auszugehen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 Nr. 31 S. 88 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    Auch die Begründung des Tatsachengerichts für die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens wegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 8 B 148.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 19 S. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.1999 - 8 B 150.98
    Auszug aus BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
    So entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass es im Rahmen des Verfahrens nach § 130 a VwGO zwar keiner Vorabentscheidung über einen gestellten Beweisantrag bedarf, dass aber aus den Entscheidungsgründen des Beschlusses ersichtlich sein muss, dass das Tatsachengericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und seine Beweisanträge vorher auf ihre Rechtserheblichkeit geprüft hat (vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - Buchholz 310 § 130 a Nr. 37 S. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Soweit das Gericht die Erhebung eines beantragten Beweises mangels Entscheidungserheblichkeit ablehnt, muss es seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung nicht im Einzelnen darlegen; dies kann es vielmehr den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten (Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 4 B 77.09 - juris Rn. 90 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (im Anschluss an den Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, die in der mündlichen Verhandlung erfolgte Ablehnung der 13 Beweisanträge der Kläger daraufhin nachzuvollziehen, ob die Beweisanträge ausgehend von der Rechtsauffassung des Gerichts nach dem Akteninhalt zulässigerweise hätten abgelehnt werden dürfen (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Soweit das Gericht die Erhebung eines beantragten Beweises mangels Entscheidungserheblichkeit ablehnt, muss es seine Rechtsauffassung in der mündlichen Verhandlung nicht im Einzelnen darlegen; dies kann es vielmehr den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57).

    Ein Verstoß gegen die in § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO normierte Verpflichtung der Gerichte, die Begründung für die Zurückweisung von Beweisanträgen in den Entscheidungsgründen darzulegen, soweit dies nicht bereits durch Aufnahme in die Sitzungsniederschrift geschehen ist (Beschluss vom 10. Juni 2003 a.a.O.), ist damit von vornherein nicht dargetan.

  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Mit einer - im Streitfall ausweislich des Protokolls gegebenen - kurzen mündlichen Begründung ist dem § 86 Abs. 2 VwGO zunächst Genüge getan (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30.).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 15 f. und vom 29. Dezember 2010 - 7 B 6.10 - Buchholz 406.25 § 10 BImSchG Nr. 6 Rn. 30).

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Dagegen spricht auch, dass die Ablehnung eines Beweisantrages nach § 86 Abs. 2 VwGO zwar vor Verkündung des Urteils durch zu begründenden Beschluss zu erfolgen hat, weder das Gesetz noch die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69/03 -, nach JURIS) jedoch eine schriftliche und ins Protokoll aufzunehmende Begründung fordert, diese vielmehr auch - wie im vorliegenden Fall geschehen - zunächst nur mündlich erfolgen kann und schriftlich (zum Zweck der Nachprüfbarkeit in der Rechtsmittelinstanz) erst in den späteren Urteilsgründen nachgeholt werden muss (so BVerwG, BayVBl. 2004, 94 f.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 2 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

    Unterbleibt die Protokollierung der Begründung in der mündlichen Verhandlung, müssen die entsprechenden Gründe Eingang in die Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils finden (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 1 f. m.w.N. und vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des

    Mit der - nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2, 3 und 5 ZPO nicht zwingend erforderlichen - Aufnahme der wesentlichen Begründungserwägungen in die Sitzungsniederschrift oder deren Anlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 - juris Rn. 4) sind diese aktenkundig gemacht und - auch ohne diesbezügliche Ausführungen in den Urteilsgründen - hinreichende Grundlage für eine revisionsgerichtliche Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

    Mit der - nach § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2, 3 und 5 ZPO nicht zwingend erforderlichen - Aufnahme der wesentlichen Begründungserwägungen in die Sitzungsniederschrift oder deren Anlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 4 B 69.03 - juris Rn. 4) sind diese aktenkundig gemacht und - auch ohne diesbezügliche Ausführungen in den Urteilsgründen - hinreichende Grundlage für eine revisionsgerichtliche Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 = juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 1 A 1460/21

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehör; Rechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 19 A 1736/21

    Aufnahme der Angabe der Ablehnung eines Beweisantrags durch begründeten Beschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 8 A 2710/13

    Planübergreifender Drittschutz durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zugunsten

  • VGH Bayern, 04.09.2019 - 11 ZB 19.1685

    Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22

    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2022 - 2 LA 40/20

    Asylrecht: Zulassung der Berufung wegen Gehörsverletzung durch Ablehnung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04

    Verwendung unzulässiger Brennstoffe bei Kleinfeuerungsanlagen; bauaufsichtliches

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2019 - 1 L 61/17

    Ingangsetzen der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG

  • BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13

    Einwirken der Erschütterungen von der A 3 auf ein Wohnhaus i.R.d. Beweisantrags

  • BVerwG, 20.01.2004 - 7 B 118.03

    Notwendige Baukennziffern für Bauvorhaben - Vorgesehene Baumaßnahme für

  • VG Frankfurt/Oder, 01.02.2013 - 5 K 1099/10

    Naturschutzrecht; Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12

    Kostenerstattung eines sierra-leonischen Staatsangehörigen bzgl. seiner

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2021 - 1 L 60/20

    Ablehnung eines Beweisantrags

  • OVG Sachsen, 24.04.2012 - A 4 A 590/10

    Verfahrensfehler, Beweisantrag, Glaubhaftigkeit, Gehörsverstoß, Täuschung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 13 A 1975/11

    Aufnahme der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages in ein

  • OVG Sachsen, 24.07.2014 - A 1 A 303/14

    Beweisantrag, rechtliches Gehör

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